Am Samstag, dem 26. September 2026, nahm der Zoll im gesamten Bundesgebiet das Friseur- und Kosmetikgewerbe ins Visier.
Im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) standen insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Schwerpunktprüfung richtete sich nach risikoorientierten Gesichtspunkten. Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde dabei gezielt in den Blick genommen, um insbesondere Erkenntnisse zu möglichen Verstößen in Barbershops und Nagelstudios zu gewinnen und diese konsequent zu verfolgen.
Bei der Prüfung waren insgesamt rund 2.200 Kräfte des Zolls bundesweit im Einsatz, die mehr als 3.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten und knapp 700 Geschäftsunterlagenprüfungen durchführten.
Bereits während der Kontrollen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 340 Strafverfahren ein, davon in rund 160 Fällen wegen illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und in knapp 70 Fällen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 650 Fällen wurden zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei es sich unter anderem um die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern, die Verletzung der Sofortmeldepflicht und das Nichtmitführen oder die Nichtvorlage von Ausweispapieren handelte.
Die Prüfungen vor Ort sind für die FKS häufig erst der Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen. In mehr als 1.500 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, denen der Zoll nun weiter nachgeht. Dazu werden unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften war daher ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen des Zolls.
„In den vergangenen vier Jahren konnten wir einen kontinuierlichen Anstieg der eingeleiteten Verfahren in der Friseur- und Kosmetikbranche verzeichnen. Aus Sicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit war daher die 2026 erfolgte gesetzliche Aufnahme der Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit betroffenen Branchen ein wichtiger Schritt. Wir wollen präventiv wirken und ehrliche Betriebe schützen – das ist das klare Signal, das von dieser Maßnahme ausgeht.“
– betonte Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion.
Quelle: Generalzolldirektion
Photo: Zoll (Symbolbild)
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