Zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft getreten. Ziel ist es, die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern und Brandrisiken durch falsch entsorgte Batterien zu reduzieren. Deutschland erreicht bislang nur rund 38 Prozent der von der EU geforderten Sammelquote von 65 Prozent. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, diese Quote langfristig zu steigern.
Elektroaltgeräte enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium oder Gold als auch Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder quecksilberhaltige Bestandteile. Eine sachgerechte Entsorgung ist daher für den Umwelt- und Gesundheitsschutz von besonderer Bedeutung. Die Novelle des ElektroG konkretisiert bestehende Vorgaben und schafft bundesweit einheitlichere Rahmenbedingungen für Rücknahme und Sammlung.
Bundesweite Neuerungen im Überblick
Auch wenn viele Änderungen in erster Linie den Handel betreffen, sind sie auch für Verbraucherinnen und
Verbraucher relevant:
- Erweiterte Rücknahmepflichten im Handel: Händler mit mehr als 400 Quadratmetern
Verkaufsfläche sowie größere Onlinehändler sind verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen –
auch unabhängig von einem Neukauf. - Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Vapes: Verkaufsstellen von E-Zigaretten, Mehrweg-Vapes
und Tabakerhitzern müssen entsprechende Altgeräte künftig annehmen. - Verschärfte Kennzeichnungs- und Informationspflichten: Hersteller müssen deutlicher darauf
hinweisen, dass Elektrogeräte nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen und ihre Waren
entsprechend kennzeichnen. Händler sind dazu verpflichtet, über bestehende Rückgabemöglichkeiten in ihren Betrieben zu informieren. - Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg setzen die neuen gesetzlichen Vorgaben seit dem Jahreswechsel um und haben ihre Abläufe an allen Recyclinghöfen entsprechend angepasst. Annahme von Elektroaltgeräten über das Recyclinghof-Personal Elektroaltgeräte dürfen künftig nicht mehr völlig eigenständig in Sammelcontainer eingeworfen werden.
- Die Annahme und Sortierung erfolgt bei Kleingeräten oder batteriebetrieben Geräten wie Lampen, Bildschirme oder Monitore durch das geschulte Fachpersonal der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Photovoltaik-Elemente oder Wärmeträger dürfen nur noch unter Aufsicht in den entsprechenden Sammelbehältern entsorgt werden. Ziel ist es, Fehlwürfe zu vermeiden und Sicherheitsrisiken – insbesondere im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien – weiter zu reduzieren.
Kostenfreie Abgabe bleibt bestehen
Die Abgabe von großen und kleinen Elektroaltgeräten bleibt für Bürgerinnen und Bürger weiterhin kostenfrei. Die Geräte werden wie bisher in Sammelgruppen erfasst; die Sortierung erfolgt künftig vollständig durch das Personal.
Weitere Rückgabemöglichkeiten im Stadtgebiet
- Kleingeräte können weiterhin über die e-Tonne entsorgt werden.
- Kleinstgeräte wie Mobiltelefone werden auch vom Schadstoffmobil angenommen.
- Großgeräte können wie gewohnt im Rahmen der Sperrgutabfuhr angemeldet werden.
- Ergänzend besteht die Möglichkeit, funktionsfähige Laptops und Tablets über das Netzwerk
Labdoo für Bildungszwecke weiterzugeben.
Hinweise für die Abgabe
Leicht entnehmbare Batterien und Akkus sind vor der Abgabe zu entfernen. Persönliche Daten sollten vor allem von Smartphones, Tablets und Laptops gelöscht werden.
Hintergrund: Mehr Sicherheit und hochwertiges Recycling
Durch die Annahme über geschultes Personal und die verbesserte Vorsortierung wird eine sichere und hochwertige Verwertung der Elektroaltgeräte ermöglicht. Schadstoffe können gezielt entfernt und
wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. So lassen sich aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten etwa eine
Tonne Kupfer recyceln – ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die neuen Abläufe ab dem 1. Januar
2026 zu berücksichtigen und Elektroaltgeräte weiterhin konsequent getrennt abzugeben. Damit leisten
sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz sowie zur Sicherheit auf den
Recyclinghöfen.
Quelle: Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD)
Photo: © MMB/Below

