Mit einem Freispruch endete heute (30. September) vor dem Landgericht Duisburg das Strafverfahren gegen neun Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidiums Essen, die nach einem Einsatz am 6. Januar 2024 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Mülheim an der Ruhr wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung angeklagt waren.
Der Tod eines Menschen ist tragisch, insbesondere im Rahmen eines Polizeieinsatzes. Gerade deshalb ist es richtig und notwendig, einen solchen Sachverhalt umfassend strafrechtlich zu überprüfen und alle Umstände aufzuklären. Besteht ein Anfangsverdacht gegen einen Polizeibeamten, müssen Ermittlungen geführt und der Sachverhalt durch ein unabhängiges Gericht bewertet werden.
Ebenso wichtig ist eine kritische und intensive journalistische Berichterstattung. Allerdings sollte in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nur für das Gerichtsverfahren, sondern auch für die Berichterstattung ein elementarer verfassungsrechtlicher Grundsatz gelten: Die Unschuldsvermutung.
Diese gilt für jede Bürgerin und jeden Bürger und damit selbstverständlich auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.
In dem über mehrere Monate andauernden Gerichtsverfahren standen die Betroffenen im ständigen Fokus der Öffentlichkeit. Polizistinnen und Polizisten, die täglich ihren Dienst für die Gesellschaft leisten und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit gefährden, wurden bereits vor Abschluss des Verfahrens vorverurteilt, öffentlich als Rassisten diffamiert und für den Tod des Mannes verantwortlich gemacht.
Der Tod eines Menschen belastet nicht nur dessen Familie und Freunde, sondern auch die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten sowie die Rettungskräfte, die vor Ort im Einsatz waren.
„In vielen persönlichen Gesprächen habe ich über die letzten Monate miterlebt, wie sehr die Kolleginnen und Kollegen unter dem Strafverfahren und den unfairen Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit gelitten haben. Ich hoffe sehr, dass dies jetzt ein Ende nimmt. Die Kammer des Landgerichts hat heute eindeutig festgestellt, dass meine Kolleginnen und Kollegen rechtmäßig gehandelt haben, für den Tod des jungen Mannes nicht verantwortlich sind und die Anschuldigungen, sie hätten rassistisch gehandelt, haltlos sind.
Wenn ein solcher Prozess in Zeiten schwindenden Vertrauens in staatliche Organisationen von interessierten Kreisen auf zum Teil übelste Art und Weise politisiert wird, fehlt mir dafür jedes Verständnis.“
– so der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/ Einsatz LPD Peter Both der den letzten Prozesstag begleitete.
Quelle: Polizei Essen
Photo: © MMB/Below (Symbolbild)
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