Seit Monatsanfang sind wieder größere Schnittmaßnahmen an Hecken, Sträuchern und Gehölzen erlaubt. Während zwischen dem 1. März und dem 30. September ein radikaler Rückschnitt oder das Roden von Hecken zum Schutz brütender Vögel gesetzlich verboten ist, dürfen diese Arbeiten seit dem 1. Oktober wieder durchgeführt werden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich – allerdings nur, solange keine Nester mit Eiern oder Jungvögeln beeinträchtigt werden. Auch der Rückschnitt von Bewuchs an Hausfassaden, der in der Vegetationsperiode nicht gestattet ist, kann ab sofort wieder vorgenommen werden. Dabei sollte aber immer Rücksicht auf Tiere genommen werden, die Hecken und Sträucher als Lebensraum nutzen.
Abgeschnittene Äste, Zweige und Strauchrückstände müssen übrigens nicht aufwendig entsorgt oder verbrannt werden. Vielmehr lassen sich aus locker aufgeschichtetem Totholz wertvolle Lebensräume schaffen. Reisig- und Totholzhaufen, Laubansammlungen unter Sträuchern, Fallobst oder abgeblühte Stauden bieten zahlreichen Tierarten Schutz und Nahrung während der kalten Jahreszeit. Zum Beispiel finden Igel dort geeignete Winterquartiere, Pilze erhalten eine wertvolle Nährstoffgrundlage. Im Frühjahr können dicht strukturierte Reisighaufen sogar als Nistplätze dienen – etwa für Vögel wie den Zaunkönig oder das Rotkehlchen.
Auch Amphibien wie Erdkröten, Frösche und Molche profitieren: Sie können unter aufgeschichtetem Holz frostgeschützt überwintern. Dafür empfiehlt es sich, am Boden eine kleine Mulde auszuheben, diese mit grobem Astmaterial zu füllen und darauf weitere Schichten zu stapeln. Laub oder anderes organisches Material in den Hohlräumen sorgt zusätzlich für eine natürliche Isolierung.
Es muss also nicht immer auf „Ordnung“ geachtet werden. Mit einfachen Maßnahmen und „wilden Ecken“ im Garten kann jeder dazu beitragen, die heimische Artenvielfalt zu fördern und Gärten zu lebendigen Rückzugsorten für Pflanzen und Tiere zu machen.
Quelle: Stadt Duisburg
Photos: © MMB/Below
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